Vermögengsverwaltungsrat


Der Vermögensverwaltungsrat (VVR) ist jenes Gremium, das die verantwortliche Mitarbeit der Laien in der kirchlichen Vermögensverwaltung zum Ausdruck bringt. Er ist vom Pfarrgemeinderat zu unterscheiden, setzt sich aber teilweise aus deren Mitgliedern zusammen und bleibt ebenfalls fünf Jahre im Amt. Seine Aufgaben sind dem Pfarrer zu helfen, für die seelsorgliche Tätigkeit und die notwendigen Ausgaben die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen, in Zusammenhang mit den ordentlichen und außerordentlichen Verwaltungsakten die vorgesehene Beratung vorzunehmen, entsprechende Beschlüsse zu fassen und die Pfarrgemeinde hinsichtlich der wirtschaftlichen Fragen zu informieren und sensibilisieren. Am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres werden die Rechnungsbücher überprüft, genehmigt und dem Pfarrgemeinderat vorgelegt.


P. Andreas Kunkel

Pfarrer

 

Erich Neumann

 

 

Jörg König

 

Gerhard Zimmermann

 Stellvertretender Vorsitzender 

Manfred Danzl

Helga Jarboui

 

 

Regina Nowak